Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

1.1 Net-Publics erbringt alle Lieferungen und Leistungen für den Internetmarkt, e-commerce, Webhosting ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

1.2 Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.

1.4 Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endkürzel") werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Registrierungsbedingungen, die DENIC-Registrierungsrichtlinien sowie die DENIC-Direktpreisliste, die Richtlinien und Vertragsbedingungen sind jeweils bei den Organisationen einzusehen.

1.5 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden 14 Tage nach deren Veröffentlichung auf www.net-publics.de wirksam, sofern der Kunde den jeweiligen Änderungen nicht spätestens 14 Tage nach der Veröffentlichung widerspricht. Net-Publics wird den Kunden und Resellern Änderungen an den AGB´s per Rundmail mitteilen.

2. Leistungspflichten

2.1 Net-Publics gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Anlagen aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Net-Publics liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. Net-Publics kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern. Ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, sofern ein Kunde über einen Beobachtungszeitraum hinaus die Anlagen negativ beeinflusst so dass es hier zu Systemausfällen kommt.

2.2 Für jede Internet-Domain des Kunden kann nur ein Leistungstarif von Net-Publics genutzt werden. Dieser kann vom Kunden jederzeit erhöht werden.

2.3 Der Kunde wählt bei der Bestellung einen konkreten Tarif aus. Die Kombination verschiedener Aktions-Angebote ist nicht möglich.

3. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten

3.1 Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird Net-Publics im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Net-Publics hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Net-Publics übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer bestand haben.

3.2 Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässige Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde Net-Publics, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.

4. Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht

4.1 Der Kunde erhält von Net-Publics für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Wird der Kunde von Net-Publics für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.

4.2 Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine "Nutzung" des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt.

4.3 Die von Net-Publics erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogramms stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen. Einige Programme, die zur Nutzung zuhause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern gleichzeitig aktiv benutzt werden.

4.4 Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von Net-Publics nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.

4.5 Soweit dem Kunden von Net-Publics ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an Net-Publics zurück zu geben. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längere Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber Net-Publics bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.

4.6 Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 4.1 bis 4.5 geregelten Pflichten verspricht der Kunde Net-Publics eine Vertragsstrafe in Höhe von EURO 2.500,00.

5. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung

5.1 Net-Publics ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Online Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Kunden abzulehnen.

5.2 Der Vertrag kommt erst mit Absenden des Kundenantrags im Internet und Zuteilung der Zugangsdaten per Email oder Fax zum Account zustande. Die Domainregistrierung erfolgt mit Absenden des Kundenantrags und verpflichtet den Kunden zu Abnahme der Domain. Dieser Vorgang ist nicht änderbar.

5.3 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis bei Webhostingverträgen kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Sofern im Tarif besondere Kündigungsklauseln vorhanden sind, gelten diese als vereinbart.

Die Kündigungsfrist bei Serververträgen, Housing und Colocation beträgt, wenn nicht anders vertraglich geregelt, 3 Monate. Die Laufzeit dieser Leistungen beträgt 12 Monate und verlängert sich jeweils am Ende dieser Laufzeit um weitere 12 Monate.


5.4 Sofern der Kunde seine Domain nicht spätestens 10 Tage nach Wirksamkeit der Kündigung in die Pflege eines anderen Anbieters gestellt hat, ist Net-Publics berechtigt, die Domain freizugeben. Spätestens nach Ablauf der vorgenannten Frist erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung.

5.5 Werden von Dritten gegenüber Net-Publics Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung gemäß Ziffer 9.2 geltend gemacht, ist Net-Publics berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die entsprechende Präsenz des Kunden zu sperren.

5.6 Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für Net-Publics insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät, schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 4., 9.1, 9.2, 10.1, 10.4 bzw. 10.8 geregelten Pflichten verstößt, trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten sowie - sofern der Net-Publics E Shop Gegenstand des Vertrages ist - die Inhalte seines Internet-Shops nicht so umgestaltet, dass sie den in Ziffer 10.5 geregelten Anforderungen genügen oder schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt.

5.7 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt. Kündigungen per Mail werden durch uns nicht akzeptiert.

5.8 Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch Net-Publics verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte Optionen.

5.9 Für den Fall, dass Net-Publics nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains die Registrierung einer Sub-Level Domain des Kunden nicht aufrecht erhalten kann, ist Net-Publics berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden über diese Leistungen außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.

5.9.1 Sollte der Kunde den Vertrag vor Abschluß der RegPhase (Registrierung) kündigen so hat der Kunde die Registrierungskosten gemäß der gültigen Preisliste für ein Jahr zu erstatten.
Regtranskosten bei Storno DE = 10.00 Euro CNOIB = 15.00 Euro Alle andere TLD 90 Euro

5.9.2 Bei Kündigung erfolgt in keinem Fall eine Rückerstattung bereits gebuchter Leistungen, dies betrifft alle Leistungspakete die im voraus abgerechnet wurden.

5.9.3 Wiederruf gemäss Fernmeldeabsatzgesetz für Privatpersonen entfällt durch die Freischaltung des Auftrages per Confirmemail im Internet, sowie automatisch mit Nutzung des Vertrages.

5.9.4 Net-Publics bietet keine Datensicherungen sowie Backup der Kundeninhalte auf unseren Anlagen an, der Kunde ist für jegliche Datensicherung selbst verantwortlich. Sollte Net-Publics in den Angeboten, Datensicherungen anbieten ist dies eine reine Dienstleistung und verpflichtet nur zur einmal täglichen Datensicherung der Dateninhalte. Eine zeitnahe Datensicherung, sowie eine Verifizierung der gesicherten Daten obliegt alleine dem Kunden.

6. Preise und Zahlung

6.1 Net-Publics ist berechtigt, die Preise jederzeit anzupassen. Die Anpassung wird nur dann ausgeführt wenn die Kostensituation es erfordert aber auf keinen Fall mehr als 10% Aufschlag des gebuchten Paketpreis ausmacht. Preisanpassungen an Paketen bedeuten nicht gleich eine rückwirkende Anpassung der bestehenden Kunden. Die Änderung wird sechs Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung beim Kunden wirksam. Die Preise sind Festpreise. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht. d.h. die Pflicht zur Zahlung des nutzungsunabhängigen Grundententgelts betroffen ist, bestimmt Net-Publics die Entgelte durch die jeweils aktuellen Tarife nach billigem Ermessen. Im Verzugsfall berechnet Net-Publics Zinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich und ist berechtigt, die Internet-Präsenzen des Kunden, auch des Kunden des Wiederverkäufers, sofort zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins. Sollte Net-Publics den Account sperren wird ein Sperrentgeld in Höhe von 15.00 EURO pro Sperre und pro Entsperrung fällig.

6.2 Soweit der Net-Publics Shop Gegenstand des Vertrages ist, werden die nutzungsunabhängigen Entgelte monatlich im voraus fällig. Die nutzungsabhängigen Entgelte werden mit Rechnungsstellung fällig. Andere Entgelte hat der Kunde im Voraus zu zahlen. Der Abrechnungszeitraum bestimmt sich nach dem jeweils bestellten Tarif (laut aktueller Leistungsbeschreibung), längstens jedoch auf zwölf Monate. Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang. Die Rechnungsstellung erfolgt im Kundenaccount (Internet). Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist Net-Publics berechtigt, hierfür pro Rechnung EURO 2,50 zu verlangen. Bei Rücklastschriften berechnet Net-Publics eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 16,00 EURO pro Lastschrift zzgl. der für Net-Publics angefallenen Bankgebühren. Ist in den jeweils gültigen Tarifen hierfür ein höherer Betrag genannt, berechnet Net-Publics diesen Betrag.

6.3 Der Kunde ermächtigt Net-Publics, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Kontos einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet seiner Bank gegenüber die Lastschriftvollmacht mitzuteilen.

6.4 Net-Publics ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Tarife vereinbarten Entgelte vorzunehmen. Die Zahlungspflicht ist, unabhängig von der Domainregistrierung, mit Freigabe des Webaccounts gegeben.

6.5 Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sowie der Einrede gemäß den § 639 Abs. 1 BGB und § 478 Abs. 1 BGB.

6.6 Net-Publics wird Kunden die der Forderung (Lastschrifteinzüge) ohne Bennenung von Gründen widersprechen löschen und die Vertragsfortführung ablehnen. Der Kunde trägt in diesem Fall die REGTRANSKosten sowie die anfallenden Bankgebühren von derzeit 25.00 €.

6.7 Bei Rechnungszahler tritt der Verzug mit Überschreitung der Zahlungsfrist von 10 Tagen nach Rechnungsstellung im Internet ein. Net-Publics ist nicht verpflichtet dem Kunden eine Mahnung zu, zu stellen. Die Präsenz wird nach Ablauf der Zahlungsfrist + einer Kulanzzeit gesperrt. Der Kunde wird über die Sperre informiert und trägt die Sperrkosten, eine Freischaltung erfolgt erst nach vollständigem Kontenausgleich. Sollte der Zahlungsverzug über einen Zeitraum von 20 Tagen hinausgehen so wird der Account gelöscht die Domain gesperrt und der Rechtsweg eingeleitet. Hierüber ist Net-Publics nicht verpflichtet den Kunden zu informieren. Alle Kundenrechnungen befinden sich im Kundenaccount und können dort eingesehen und gedruckt werden, eine Verpflichtung zum Rechnungsversand ist nicht gegeben und erfolgt nur auf Kundenwunsch.

7. Rechte Dritter

Net-Publics wird den Kunden dann gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch Net-Publics in der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet werden, und dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge übernehmen, wenn der Kunde Net-Publics von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und Net-Publics alle technischen und rechtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Vorgenannte Verpflichtungen von Net-Publics entfallen, wenn Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass Hardware oder Programme geändert wurden oder zusammen mit nicht von Net-Publics gelieferter Hardware oder Programmen genutzt werden.

8. Haftung

8.1 Für Schäden haftet Net-Publics nur dann, wenn Net-Publics oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Net-Publics oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von Net-Publics auf den Schaden beschränkt, der für Net-Publics bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.

8.2 Die Haftung von Net-Publics wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

8.3 Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt.

8.4 In jedem Fall ist die Haftung von Net-Publics beschränkt auf einen Betrag von EURO 1.000,00 pro Schadenfall.

9. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten

9.1 Der gewerbliche Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite und - sofern der Net-Publics Shop Gegenstand des Vertrages ist - in sein Shop-Angebot eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt Net-Publics von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen. Der Privatkunde ist verpflichtet seine Daten Name/Anschrift/Telefon auf den Seiten zu veröffentlichen sofern dieser ein gewerbeähnliches Angebot im Internet betreibt.

9.2 Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner, die Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse und - sofern der Net-Publics Shop Gegenstand des Vertrages ist - die Inhalte seines Internet-Shops nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine illegale Angebote wie Hackertools oder Angebote die Rechtsverletzend sind oder wirken anzubieten. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde Net-Publics unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs diese Rechtsverletzung nach Abmahnung innerhalb von 10 Tagen zu beheben. Sollte nach der Abmahnung diese nicht behoben sein, so wird dann die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EURO 5.050,00 ( in Worten: fünftausendfünfzig Euro) fällig.

9.3 Net-Publics ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer 9.2 oder 10.5 unzulässig sind, ist Net-Publics berechtigt, die Präsenzen zu sperren. Net-Publics wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

9.4 Net-Publics wird keine Werbung und Werbeinhalte in Form von Bannerwerbung, auf vom Kunden geschaltete Präsenzen selbständig einblenden. Net-Publics wird bei Accounteröffnung eine index.html Datei ablegen, die Werbung enthält mit dem Hinweis: [Hier entsteht eine neue Internetpräsenz Hosted by Net-Publics] Diese vom Kunden jederzeit geändert oder gelöscht werden kann.

10. Pflichten des Kunden

10.1 Der Kunde sichert zu, dass die Net-Publics von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Net-Publics jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von Net-Publics binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name und postalische Anschrift des Kunden, Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain, Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain sowie falls der Kunde eigene Name-Server stellt: Zusätzlich die IP-Adressen des primären und sekundären Nameservers einschließlich der Namen dieser Server.

10.2 Der Kunde hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. Net-Publics behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.

10.3 Der Kunde verpflichtet sich, von Net-Publics zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von Net-Publics nutzen, haftet der Kunde gegenüber Net-Publics auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von Net-Publics abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von Net-Publics oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von Net-Publics erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinflussen kann.

10.4 Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming").

10.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite und - sofern der Net-Publics Shop Gegenstand des Vertrages ist - seinen Internet-Shop so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Net-Publics ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. Net-Publics wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren.

10.6 Volumen für zusätzlichen Datentransfer wird Net-Publics im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Tarifen ergibt, zur Verfügung stellen.

10.7 Der Kunde kann gegenüber Net-Publics schriftlich vorgeben, bis zu welcher Obergrenze ihm monatlich zusätzliches Datentransfervolumen eingeräumt werden soll. Besteht eine solche Vorgabe und wird diese Obergrenze erreicht, ist zusätzlicher Datentransfer im entsprechenden Monat dennoch möglich und kann selbständig beantragt werden.

10.8 Der Kunde verpflichtet sich, auf den bei Net-Publics abgelegten Präsenzen keine Chats zu betreiben sofern nichts anderes vereinbart wurde, für Chats bietet Net-Publics hierfür geeignete Serveranlagen laut den jeweils gültigen Tarifen an. Dies gilt ebenso für Games/Spiele jeder Art. sowie Toplisten oder öffentliche Bannerexchance Programm. Auch reine Downloadarchive sind nicht gestattet.

11. Datenschutz

11.1 Net-Publics weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. Net-Publics weist des weiteren darauf hin, dass die Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung an die an der Registrierung beteiligten Dritte übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung des Inhabers der Domain veröffentlicht werden einschließlich der öffentlichen Abfragemöglichkeit in sogenannten Whois-Datenbanken.

11.2 Net-Publics weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Dies gilt nicht wenn und soweit Net-Publics Leistungen anbietet, für die Besondere Geschäftsbedingungen existieren. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Sitz der Gesellschaft, Net-Publics ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von Net-Publics auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).

12.2 Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

Stand 23.07.2007 Net-Publics GbR